Ausländerpolitik

1. Um eine Beschleunigung des Asylverfahrens zu ermöglichen muss eine stärkere Konzentrierung der Kompetenzen beim Bund angestrebt werden.
Heute sind sowohl der Bund wie auch die Kantone in der Bearbeitung eines Asylgesuchs und den Vollzugsmassnahmen zuständig. Was oft wenig Sinn macht und das Verfahren nur unnötig verzögert. So muss z.B. die Kantonspolizei und nicht das BFF für Personen ohne Reisepapiere diese bei den ausländischen Botschaften beschaffen, um sie im Fall eines negativen Asylentscheids ausweissen zu können.
Die Jungfreisinnigen fordern daher, dass solche Verfahrensmängel zu beheben und der gesamte Ablauf ökonomischer zu gestalten sind. Dies kann nur durch eine stärkere Konzentrierung der Kompetzen beim Bund bewerkstelligt werden oder zumindest durch eine Vereinheitlichung der Vollzugsmassnahmen der Kantone. Damit können Einsparungen und auch eine Reduktion der Dauer realisiert werden.
Es ist anzustreben, dass jedes Asylverfahren innert 6 Monaten rechtskräftig abgeschlossen wird. Investitionen in der Bearbeitung und dem Vollzug zahlt sich durch eine verkürzte Dauer des Aufenhaltes in der Schweiz aus.
Ein Zentrales aber häufig unbeachtetes Problem ist das Untertauchen der Ausländer.

2. Gegen Einbürgerungen per Volksabstimmungen und für ein Beschwerderecht gegen negative Einbürgerungsentscheide.
Eine Einbürgerung ist eher ein Verwaltungsakt als eine politische Entscheidung. Grundgedanke des Einbürgerungsverfahrens und letztlich auch Hauptentscheidungspunkt soll die Verknüpfung objektiver Kriterien mit der Integration in die Gemeinde sein. Es geht nicht an, dass Personen abgelehnt werden, die alle Voraussetzungen erfüllen und gut in der Gemeinde integriert sind (Beispiel Emmen). Die Jungfreisinnigen sind der Meinung, dass die BürgerInnen in den Gemeinden die Grundrechte und die Verfassungsgrundsätze respektieren müssen. Will-kürliche Entscheide, bei denen es nur um die Herkunft der Einbürgerungswilligen geht, dürfen nicht vorkommen. Einbürgerungsentscheide sollen nicht an der Urne gefällt werden! In der Stadt Zürich beispielsweise kann das Volk zwar nicht direkt über Einbürgerungen ent-scheiden, aber durch die Wahl des Gremiums, das über die Einbürgerungen entscheidet, indirekt mitsprechen. Damit kann eher gewährleistet werden, das jene Personen, welche die Frage beurteilen, ob die Integration im erforderlichen Ausmass gegeben sei oder nicht, dies auch tatsächlich einschätzen können. Die Jungfreisinnigen stellen sich klar gegen die von der SVP lancierte Initiative, die die Einbürgerungen in der Stadt Zürich vors Volk bringen will.
Heute gibt es kein ausdrückliches Beschwerderecht gegen negative Einbürgerungsentscheide. Die Jungfreisinnigen fordern die sofortige Einführung eines Rechts-mittels gegen ungerechtfertigte Ablehnungen von Einbürgerungen. Im Weiteren befür-worten die Jungfreisinnigen jegliche Bestrebungen, die eine erleichterte Einbür-gerung für in der Schweiz geborene und aufgewachsene junge AusländerInnen (mit 18 Jahren) zum Ziel haben.

3. Für eine effiziente Asylaussenpolitik und einem Frühwarnsystem für Krisensituationen.
Die Anstrengungen der schweizerischen Asylaussenpolitik haben bis jetzt hauptsächlich der Rückführung und dem Wiederaufbau gegolten. In erster Linie sollte sie aber der frühen Erkennung von Krisen und deren Prävention dienen.
Die Asylaussenpolitik sollte daher auf drei neue Pfeiler gestellt werden:
(1) Verstärkte Zusammenarbeit mit EU, WEU, UNO, NATO, OSZE, IKRK, Weltbank und UNHCR für die frühe Erfassung von Krisen.
(2) Vermittlung zwischen den Konfliktparteien, um die Krise zu beheben oder zumindest einzudämmen.
(3) Kooperation mit Hilfswerken und direkte Hilfe vor Ort. Entsendung von Blauhelmen im Rahmen von internationalen friedenssichernden Massnahmen.

4. Wir fordern Verhandlungen zur Aufnahme ins Dubliner Abkommen.
Durch das seit dem 1. September 1997 in Kraft getretene Dubliner Abkommen, wollen die Vertragsstaaten verhindern, dass Asylsuchende, deren Antrag in einem EU-Staat abgelehnt wurde, in einem anderen EU-Land erneut einen Asylantrag einreichen können. Der Entscheid eines Landes ist für alle Mitgliedstaaten zwingend. Obwohl die europäische Datenbankzentrale (Eurodac) zum Austausch von Fingerabdrücken noch nicht operativ ist, kann die Niederlande bereits zwischen 9 und 12% an andere Staaten zur Abklärung übergeben.
Ob sich die Eidgenossenschaft dem Dubliner Abkommen und anderen Massnahmen der EU anschliessen kann, hängt davon ab, wie wir unsere Position gegenüber der EU künftig definieren. Sollten wir dem Dubliner und dem Schengener Abkommen nicht beitreten ist mit folgenden Konsequenzen zu rechnen:
Zunahme der Attraktivität der Schweiz als Asylland (als eine der wenigen alternativen in Europa). Aufgrund dieser Isolierung ist mit einer Zunahme der Asylgesuche zu rechnen.
Zunahme der illegalen Immigration in die Schweiz, als einziger Zufluchtsort inmitten des Schengener Raumes.
Mit dem Schengener Visum ist es möglich in alle Mitgliedstaaten einzureisen. Für die Schweiz ist ein zusätzliches Visum nötig. Es sind bereits Tendenzen der osteuropäischen und ostasiatischen Reiseveranstalter sichtbar, die Schweiz zu umgehen (Schengener-Reisen).

5. Arbeitsverbot für Asylbewerber.
Asylbewerbern soll während dem ersten Jahr Ihres Aufenthaltes in der Schweiz das Arbeiten nicht erlaubt werden. Die Schweiz sollte genügend finanzielle Mittel aufbringen können, um die Asylbewerber während eines vollen Jahres zu unterstützen, ohne dass sie einer Arbeit nachgehen müssen.
Gründe:
Attraktivität des Asyllandes Schweiz senken:
Wirtschaftliche Flüchtlinge werden durch ein Arbeitsverbot eher abgehalten, in die Schweiz zu kommen, weil sie von Gesetzes wegen nicht arbeiten dürfen. Das Arbeitsverbot wird hingegen politische Asylbewerber oder Flüchtlinge aus ethnischen Gründen nicht von einem Asylantrag in der Schweiz abschrecken.
Den Abschied aus der Schweiz nicht noch erschweren:
Asylbewerberinnen und –bewerber, welche zu früh in den Arbeitsmarkt eintreten, haben bei einem negativen Asylentscheid weniger Anreiz oder wehren sich gegen eine Rückführung in ihr Heimatland, weil sie die Vorteile des Lebensstandards in der Schweiz und die Vorteile des Hochlohnlandes Schweiz kennengelernt haben.
Kriegerische Unterstützung im Heimatland -> Ausweisung
Sollten die Asylbewerber kriegerische Tätigkeiten in ihrem Heimatland finanziell oder materiell unterstützen, so müssen sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgewiesen werden.

6. Für eine sinnvolle und kostengünstige Unterbringung von Asylbewerbern.
Die Asylbewerber müssen vermehrt zur Mitarbeit in der Heimarbeit und bei der Betreuung anderer Asylbewerber einbezogen werden. Einer Honorierung solcher Leistungen oder langfristige Anstellung sind denkbar und wünschenswert.
Es ist für uns nicht ersichtlich, wieso Asylbewerber nicht bei Angehörigen untergebracht werden können. Oft entspricht dies ihrem eigenen Wunsch und es bietet der Überbelegung in den Unterkünften Abhilfe. Wir sind uns allerdings im Klaren, dass man nicht alle Asylbewerber bedenkenlos bei angeblichen Verwandten einquartieren kann. Wir fordern daher ein Regelwerk, welches die Bedingungen festlegt, die sowohl durch den Asylbewerber wie auch seinen Verwandten erfüllt werden müssen. Eine Meldepflicht solche Asylbewerber halten wir für unabdingbar.

7. Eine Einbürgerung ist eher ein Verwaltungsakt als eine politische Entscheidung.
In der Regel wird in der Schweiz an der Gemeinde-versammlung, im Gemeindeparlament oder an der Urne über Einbürgerungen entschieden. Die Einbürgerung wird somit als demokratischer Entscheid und nicht bloss als Verwaltungsakt verstanden, was fraglich ist: einer Einbürgerung gehen Abklärungen auf eidgenössischer Ebene voraus. Wenn dort eine positive Empfehlung abgegeben wird, geht der Antrag weiter an den Kanton und schliesslich an die Gemeinde. Das Ganze ist also eher eine Verwaltungshandlung und kein politischer Entscheid. Tatsächlich besteht über die Ausgestaltung des Einbürgerungsverfahrens auf Gemeindeebene ein Span-nungs-feld zwischen demokratischen Prinzipien einerseits und der verfassungsrechtlich gebotenen Respektierung der Grundrechte sowie fundamentaler rechtsstaatlicher Grund-sätze andererseits. Ein ähnliches Spannungsfeld bestand bei der Einführung des Frauen-stimmrechtes im Kanton Appenzell Innerrhoden, mit dem sich letztlich auch das Bundesgericht auseinanderzusetzen hatte.

8. Schengener Abkommen.
Vereinbarung zum schrittweisen Abbau der Grenzkontrollen bis 1990. Dieser Termin konnte aufgrund von Sicherheitsproblemen nicht eingehalten werden.

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