1. Um eine Beschleunigung des Asylverfahrens zu
ermöglichen muss eine stärkere Konzentrierung der Kompetenzen beim Bund
angestrebt werden.
Heute sind sowohl der Bund wie auch die Kantone in der Bearbeitung eines
Asylgesuchs und den Vollzugsmassnahmen zuständig. Was oft wenig Sinn
macht und das Verfahren nur unnötig verzögert. So muss z.B. die
Kantonspolizei und nicht das BFF für Personen ohne Reisepapiere diese
bei den ausländischen Botschaften beschaffen, um sie im Fall eines
negativen Asylentscheids ausweissen zu können.
Die Jungfreisinnigen fordern daher, dass solche Verfahrensmängel zu
beheben und der gesamte Ablauf ökonomischer zu gestalten sind. Dies kann
nur durch eine stärkere Konzentrierung der Kompetzen beim Bund
bewerkstelligt werden oder zumindest durch eine Vereinheitlichung der
Vollzugsmassnahmen der Kantone. Damit können Einsparungen und auch eine
Reduktion der Dauer realisiert werden.
Es ist anzustreben, dass jedes Asylverfahren innert 6 Monaten
rechtskräftig abgeschlossen wird. Investitionen in der Bearbeitung und
dem Vollzug zahlt sich durch eine verkürzte Dauer des Aufenhaltes in der
Schweiz aus.
Ein Zentrales aber häufig unbeachtetes Problem ist das Untertauchen der
Ausländer.
2. Gegen Einbürgerungen per Volksabstimmungen und für ein
Beschwerderecht gegen negative Einbürgerungsentscheide.
Eine Einbürgerung ist eher ein Verwaltungsakt als eine politische
Entscheidung. Grundgedanke des Einbürgerungsverfahrens und letztlich
auch Hauptentscheidungspunkt soll die Verknüpfung objektiver Kriterien
mit der Integration in die Gemeinde sein. Es geht nicht an, dass
Personen abgelehnt werden, die alle Voraussetzungen erfüllen und gut in
der Gemeinde integriert sind (Beispiel Emmen). Die Jungfreisinnigen sind
der Meinung, dass die BürgerInnen in den Gemeinden die Grundrechte und
die Verfassungsgrundsätze respektieren müssen. Will-kürliche Entscheide,
bei denen es nur um die Herkunft der Einbürgerungswilligen geht, dürfen
nicht vorkommen. Einbürgerungsentscheide sollen nicht an der Urne
gefällt werden! In der Stadt Zürich beispielsweise kann das Volk zwar
nicht direkt über Einbürgerungen ent-scheiden, aber durch die Wahl des
Gremiums, das über die Einbürgerungen entscheidet, indirekt mitsprechen.
Damit kann eher gewährleistet werden, das jene Personen, welche die
Frage beurteilen, ob die Integration im erforderlichen Ausmass gegeben
sei oder nicht, dies auch tatsächlich einschätzen können. Die
Jungfreisinnigen stellen sich klar gegen die von der SVP lancierte
Initiative, die die Einbürgerungen in der Stadt Zürich vors Volk bringen
will.
Heute gibt es kein ausdrückliches Beschwerderecht gegen negative
Einbürgerungsentscheide. Die Jungfreisinnigen fordern die sofortige
Einführung eines Rechts-mittels gegen ungerechtfertigte Ablehnungen von
Einbürgerungen. Im Weiteren befür-worten die Jungfreisinnigen jegliche
Bestrebungen, die eine erleichterte Einbür-gerung für in der Schweiz
geborene und aufgewachsene junge AusländerInnen (mit 18 Jahren) zum Ziel
haben.
3. Für eine effiziente Asylaussenpolitik und einem Frühwarnsystem für
Krisensituationen.
Die Anstrengungen der schweizerischen Asylaussenpolitik haben bis jetzt
hauptsächlich der Rückführung und dem Wiederaufbau gegolten. In erster
Linie sollte sie aber der frühen Erkennung von Krisen und deren
Prävention dienen.
Die Asylaussenpolitik sollte daher auf drei neue Pfeiler gestellt werden:
(1) Verstärkte Zusammenarbeit mit EU, WEU, UNO, NATO, OSZE, IKRK,
Weltbank und UNHCR für die frühe Erfassung von Krisen.
(2) Vermittlung zwischen den Konfliktparteien, um die Krise zu beheben
oder zumindest einzudämmen.
(3) Kooperation mit Hilfswerken und direkte Hilfe vor Ort. Entsendung
von Blauhelmen im Rahmen von internationalen friedenssichernden
Massnahmen.
4. Wir fordern Verhandlungen zur Aufnahme ins Dubliner Abkommen.
Durch das seit dem 1. September 1997 in Kraft getretene Dubliner
Abkommen, wollen die Vertragsstaaten verhindern, dass Asylsuchende,
deren Antrag in einem EU-Staat abgelehnt wurde, in einem anderen EU-Land
erneut einen Asylantrag einreichen können. Der Entscheid eines Landes
ist für alle Mitgliedstaaten zwingend. Obwohl die europäische
Datenbankzentrale (Eurodac) zum Austausch von Fingerabdrücken noch nicht
operativ ist, kann die Niederlande bereits zwischen 9 und 12% an andere
Staaten zur Abklärung übergeben.
Ob sich die Eidgenossenschaft dem Dubliner Abkommen und anderen
Massnahmen der EU anschliessen kann, hängt davon ab, wie wir unsere
Position gegenüber der EU künftig definieren. Sollten wir dem Dubliner
und dem Schengener Abkommen nicht beitreten ist mit folgenden
Konsequenzen zu rechnen:
Zunahme der Attraktivität der Schweiz als Asylland (als eine der wenigen
alternativen in Europa). Aufgrund dieser Isolierung ist mit einer
Zunahme der Asylgesuche zu rechnen.
Zunahme der illegalen Immigration in die Schweiz, als einziger
Zufluchtsort inmitten des Schengener Raumes.
Mit dem Schengener Visum ist es möglich in alle Mitgliedstaaten
einzureisen. Für die Schweiz ist ein zusätzliches Visum nötig. Es sind
bereits Tendenzen der osteuropäischen und ostasiatischen
Reiseveranstalter sichtbar, die Schweiz zu umgehen (Schengener-Reisen).
5. Arbeitsverbot für Asylbewerber.
Asylbewerbern soll während dem ersten Jahr Ihres Aufenthaltes in der
Schweiz das Arbeiten nicht erlaubt werden. Die Schweiz sollte genügend
finanzielle Mittel aufbringen können, um die Asylbewerber während eines
vollen Jahres zu unterstützen, ohne dass sie einer Arbeit nachgehen
müssen.
Gründe:
Attraktivität des Asyllandes Schweiz senken:
Wirtschaftliche Flüchtlinge werden durch ein Arbeitsverbot eher
abgehalten, in die Schweiz zu kommen, weil sie von Gesetzes wegen nicht
arbeiten dürfen. Das Arbeitsverbot wird hingegen politische Asylbewerber
oder Flüchtlinge aus ethnischen Gründen nicht von einem Asylantrag in
der Schweiz abschrecken.
Den Abschied aus der Schweiz nicht noch erschweren:
Asylbewerberinnen und –bewerber, welche zu früh in den Arbeitsmarkt
eintreten, haben bei einem negativen Asylentscheid weniger Anreiz oder
wehren sich gegen eine Rückführung in ihr Heimatland, weil sie die
Vorteile des Lebensstandards in der Schweiz und die Vorteile des
Hochlohnlandes Schweiz kennengelernt haben.
Kriegerische Unterstützung im Heimatland -> Ausweisung
Sollten die Asylbewerber kriegerische Tätigkeiten in ihrem Heimatland
finanziell oder materiell unterstützen, so müssen sie zum
nächstmöglichen Zeitpunkt ausgewiesen werden.
6. Für eine sinnvolle und kostengünstige Unterbringung von
Asylbewerbern.
Die Asylbewerber müssen vermehrt zur Mitarbeit in der Heimarbeit und bei
der Betreuung anderer Asylbewerber einbezogen werden. Einer Honorierung
solcher Leistungen oder langfristige Anstellung sind denkbar und
wünschenswert.
Es ist für uns nicht ersichtlich, wieso Asylbewerber nicht bei
Angehörigen untergebracht werden können. Oft entspricht dies ihrem
eigenen Wunsch und es bietet der Überbelegung in den Unterkünften
Abhilfe. Wir sind uns allerdings im Klaren, dass man nicht alle
Asylbewerber bedenkenlos bei angeblichen Verwandten einquartieren kann.
Wir fordern daher ein Regelwerk, welches die Bedingungen festlegt, die
sowohl durch den Asylbewerber wie auch seinen Verwandten erfüllt werden
müssen. Eine Meldepflicht solche Asylbewerber halten wir für unabdingbar.
7. Eine Einbürgerung ist eher ein Verwaltungsakt als eine politische
Entscheidung.
In der Regel wird in der Schweiz an der Gemeinde-versammlung, im
Gemeindeparlament oder an der Urne über Einbürgerungen entschieden. Die
Einbürgerung wird somit als demokratischer Entscheid und nicht bloss als
Verwaltungsakt verstanden, was fraglich ist: einer Einbürgerung gehen
Abklärungen auf eidgenössischer Ebene voraus. Wenn dort eine positive
Empfehlung abgegeben wird, geht der Antrag weiter an den Kanton und
schliesslich an die Gemeinde. Das Ganze ist also eher eine
Verwaltungshandlung und kein politischer Entscheid. Tatsächlich besteht
über die Ausgestaltung des Einbürgerungsverfahrens auf Gemeindeebene ein
Span-nungs-feld zwischen demokratischen Prinzipien einerseits und der
verfassungsrechtlich gebotenen Respektierung der Grundrechte sowie
fundamentaler rechtsstaatlicher Grund-sätze andererseits. Ein ähnliches
Spannungsfeld bestand bei der Einführung des Frauen-stimmrechtes im
Kanton Appenzell Innerrhoden, mit dem sich letztlich auch das
Bundesgericht auseinanderzusetzen hatte.
8. Schengener Abkommen.
Vereinbarung zum schrittweisen Abbau der Grenzkontrollen bis 1990.
Dieser Termin konnte aufgrund von Sicherheitsproblemen nicht eingehalten
werden.