1. Beziehungen Schweiz – EU
Am 21. Mai 2000 hat das Schweizervolk die Bilateralen Verträge an der
Urne gutgeheissen. Für die Zukunft der Schweiz sind diese Verträge eine
wichtige Brücke zu Europa. Jegliche Versuche, diese Verträge zu
unterhöhlen werden von uns abgelehnt. Im komplizierten Wirtschaftsgefüge
Europas soll die Schweiz eine starke Rolle einnehmen. Dies geht nur,
wenn wir die Beziehungen zu den anderen europäischen Ländern pflegen und
die bilateralen Verträge ernst nehmen. Die Verträge sind für die Schweiz
eine wichtige Basis für den späteren Beitritt zur Europäischen Union,
ein überstürzter Beitritt zur EU lehnen wir allerdings ab. Es gilt nun,
die Verträge umzusetzen und die weiteren Ergebnisse und die
Osterweiterung abzuwarten. Weitere Abkommen, beispielsweise im
Asylbereich(hier soll ein Link zu den Asylpositionen entstehen), sind
wünschenswert und schaffen so die Grundlage für einen späteren Beitritt
zur EU.
2. Für die Neutralität
Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich treten für eine Neutralität ein,
die diesen Namen verdient. Die Schweiz hat in ihrer Geschichte erheblich
von der Neutralität profitiert und diese wird auch sicherlich in Zukunft
für die Schweiz eine Rolle spielen. Die Neutralität darf die Schweiz
nicht von der Verantwortung befreien, sich auf internationaler Ebene für
die Menschenrechte und Demokratie einzusetzen. Wir sehen in der
Neutralität keinen Hinderungsgrund, der UNO oder anderen internationalen,
nicht militärischen Organisationen beizutreten.
Der Begriff der Neutralität wird von verschiedenen Kreisen (z.B. AUNS)
ad absurdum geführt. Eine solche Neutralität widerspricht dem
internationalen Völkerrecht und auch der schweizerischen Tradition.
3. UNO-Beitritt
Über 99% der Weltbevölkerung sind heute durch 188 Mitgliedstaaten in der
UNO vertreten. Neben dem Vatikan gehört die Schweiz als einziger Staat
noch nicht zu den Mitgliedern der UNO.
Für einen UNO-Beitritt der Schweiz sprechen folgende Gründe:
Auch als UNO-Mitglied bleibt die Schweiz unabhängig, neutral und
souverän
Für das Abseitsstehen der Schweiz von der UNO gab es in der
Vergangenheit Gründe, die nach der äusserst schnellen Veränderungen in
der Welt überholt sind. Neutralität, Souveränität und Unabhängigkeit
beleiben für die Schweiz auch nach einem UNO-Beitritt voll gewahrt
Die Schweizer Aussenpolitik und die UNO haben die gleichen Ziele
Die Schweiz muss das Engagement aktiv und ohne Einschränkungen mittragen
– denn: Friedensicherung, Menschenrechte, Umweltschutz, Armutsbekämpfung
und Katastrophenhilfe gehören unter anderen Prioritäten unserer
Aussenpolitik.
Eine leistungsstarke UNO nützt der Schweiz und nützt Genf
Seit dem Reformprogramm von 1997 arbeitet die UNO effizienter und
wirkungsvoller als je zuvor. Als zweitwichtigster UNO-Sitz profitiert
Genf und die ganze Schweiz vom Wohlergehen der Organisation.
Der UNO-Beitritt wäre ein klares Signal, dass die Schweiz international
ihre Präsenz glaubhaft demonstrieren will und sie könnte sich als
wirtschaftliches, politisches und kulturell engagiertes Mitglied in die
Staatengemeinschaft einbringen.
4. Internationale Ahndung von Menschenrechtsverletzungen
Die Einhaltung der Menschenrechte dient der Sicherung der
internationalen Stabilität und dem Frieden. Menschenrechtsverletzungen
zu verurteilen genügt nicht. Es gilt politische, wirtschaftliche,
rechtliche oder diplomatische Mittel, um die Menschenrechte einzuführen.
(2) Die Schweiz soll einen bilateralen Dialog führen und Druck ausüben
auf Länder, die Menschenrechtsverletzungen begehen oder begangen haben.
Dieser kann wirtschaftliche oder finanzielle Sanktionen beinhalten.
(3) Sie soll bilaterale Hilfe anbieten, um die Menschenrechtssituation
in Ländern zu verbessern (vgl. Entwicklungshilfe).
(4) Die Mitwirkung bei internationalen Organisationen ist nötig, um
weitere Instrumente (Resolutionen) gegen die Verletzung von
Menschenrechten auszuarbeiten und Sanktionen der Staatengemeinschaft
gegen Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen. Hier ist zu bemerken,
dass der Schweizerischen Menschenrechtspolitik durch die
Nichtmitgliedschaft bei der UNO Grenzen gesetzt sind, darum darum
fordern wir, dass die Schweiz Mitglied wird.
5. Der bewaffnete Auslandeinsatz und die Ausbildungszusammenarbeit
5.1. Bewaffnung zum Selbstschutz
Die Bewaffnung zum Selbstschutz bringt eine saubere gesetzliche Regelung
der Bewaffnung im bereits bestehenden Friedensförderungsdienst.
Hervorzuheben ist, dass die Bewaffnung der Schweizer Soldaten und deren
Einsatz im Ausland klaren und strengen Rahmenbedingungen unterstehen:
der Einsatz im Ausland erfolgt freiwillig, eine Mandatierung durch die
UNO oder die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
ist unerlässlich, es erfolgen ausschliesslich friedenssichernde Einsätze
und werden mehr als 100 Soldaten bewaffnet oder dauert der Einsatz
länger als drei Wochen, so ist die Zustimmung des Parlaments notwendig.
Es ist nicht zu verantworten, dass Armeeangehörige, die sich freiwillig
an friedenssichernden Einsätzen beteiligen, ungenügend ausgerüstet sind
und damit auf militärischen Selbstschutz verzichten müssen. Die
persönliche Waffe gehört zur Ausrüstung jedes Schweizer Soldaten. Warum
sollte sie dann den freiwilligen schweizerischen Armeeangehörigen von
friedenssichernden Einsätzen im Ausland verweigert bleiben?
5.2. Ausbildungszusammenarbeit
Schon heute wird in gewissen Bereichen bei der militärischen Ausbildung
mit dem Ausland zusammengearbeitet. Der Austausch von Kadern in
Militärschulen und Flugtraining im Ausland hat sich längst etabliert.
Die Kooperation mit dem Ausland erscheint vor allem im Hinblick darauf
äusserst sinnvoll, als dass dadurch weiträumigere Trainingsmöglichkeiten
gegeben sind. In der Schweiz sind die Platzverhältnisse begrenzt und
auch die modernste Simulationstechnik kann die Ausbildung im realen
Gelände nur ungenügend ersetzen. Zudem können weitgehend Kosten durch
den Gebrauch der Ausbildungsstätten im Ausland eingespart werden. Aus
all diesen Gründen unterstützen die Jungfreisinnigen Kanton Zürich die
militärische Ausbildungszusammenarbeit mit dem Ausland.
6. Peace support
Friedensunterstützende Einsätze
7. Peace enforcement
Friedenserzwingende Einsätze
8. Westeuropäische Union (WEU)
Die WEU entstand 1954/55, nachdem der Plan zur Gründung einer
Europäischen Verteidigungsgemeinschaft an dem Veto der französischen
Nationalversammlung scheiterte. Über drei Jahrzehnte lang war die WEU
bedeutungslos, erst seit einigen Jahren erlebt sie eine deutliche
Aufwertung: Sie soll den sicherheitspolitischen Arm der EU bilden. Zu
den Mitgliedstaaten zählen: Frankreich, Grossbritanien, Belgien,
Luxemburg, Niederlande, Italien, Deutschland, Spanien, Portugal und
Griechenland; assoziierte Mitglieder: Island, Norwegen und Türkei;
Beobachterstatus: Dänemark und Irland.
9. Man unterscheidet Grundsätzlich zwei verschiedne Einsatzarten:
1. Beobachtermissionen: die meist unbewaffneten kleinen Einheiten werden
in Konfliktregionen entsandt. Typische Aufgaben sind: Überprüfung der
Einhaltung von Friedensabkommen, Entwaffnung von Kriegsparteien,
Überprüfung der ordnungsgemässen Durchführung von Wahlen.
2. Friedenstruppen: Sie dienen letztendlich dem gleichen Zweck wie die
Beobachtermissionen, werden aber entsandt, wenn diese allein
unzureichend erscheinen. Sie werden eingesetzt um Auseinandersetzungen
zu verhindern, oder dann wenn operative Tätigkeiten (Lebensmittelkonvoi
u.ä.) erforderlich sind.