Energie

1. Jungfreisinnige Energiepolitik im Allgemeinen.
Der Schweiz stehen in nächster Zeit einige Energiedebatten und –vorlagen ins Haus. Als Nächstes wird das Volk zur Grundnorm, der Solarinitiative und der Förderabgabe befragt. Darauf folgen die Debatten um die Liberalisierung des Strommarktes (das Elektrizitätsmarktgesetz) und die ökologische Steuerreform. Dies ist als eine Reaktion auf die Prozesse in der Energielandschaft zu verstehen. Der Bedarf an Energie ist stetig gewachsen und er wird dies auch in Zukunft noch tun; während das Ende der klassischen Energieressourcen, wie z.B. Erdöl und Erdgas absehbar wird. Auch wird uns bewusst, dass unser Energiekonsum für die Umwelt und letztlich auch für uns (im wahrsten Sinn des Wortes) katastrophale Folgen haben kann. Nicht zu letzt birgt die Atomenergie viele Probleme in sich. Man braucht nicht zu erwähnen, dass die Probleme der Lagerung der Abfälle, wie auch der Demontage alter Anlagen, in der Schweiz noch lange nicht gelöst sind, und auch im Ausland nur auf unbefriedigende Art und Weise an die Hand genommen werden.
Es ist allgemein angebracht, sparsam mit der Energie umzugehen. Sparsam bedeutet in diesem Fall nichts anderes, als der bewusste und umweltschonende Einsatz der Energie. Jedoch liegt die Verantwortung hierfür beim einzelnen Bürger, der Staat soll lediglich Anreize schaffen. Der Bund, Kantone und Gemeinden müssen mit gutem Beispiel voran schreiten und ihre Verwaltung und Betriebe auf einen vernünftigen Umgang mit der Energie trimmen.

2. Grundnorm: Ja, Solarinitiative und Förderabgabe: Nein.
Die Jungfreisinnigen begrüssen die Grundnorm. Für Höhere Löhne – ohne Erhöhung der Lohnkosten! Grundnorm JA!
Keine unnötige Steuerbelastungen - auch im Energiesektor! Solarinitiative NEIN!
Gegen Sub-ven-tionen: Keine neuen Pfründen! Förderabgabe NEIN!

3. Für eine staatsquotenneutrale ökologische Steuerreform!
Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich befürworten eine ökologische Steuerreform, das heisst eine Umgestaltung des Abgabensystems unter ökologischen Zielsetzungen. Dabei misst die JFZH dem Kriterium der Staatsquotenneutralität einen grossen Stellenwert bei. Die Einnahmen aus Abgaben auf schädlichen Stoffen dürfen nicht zur Vermehrung der Staatseinnahmen verwendet werden, sondern müssen in Form von anderweitigen (Steuer-)Erleichterungen vollumfänglich an die Steuerzahler zurückgegeben werden. Als Kompensationsmassnahme kommt zum Beispiel eine Verringerung der Lohnnebenkosten in Frage (vgl. Grundnorm), die die Standortbedingungen für Unternehmen verbessern könnte. Von einer Verwendung der Mittel für Subventionen ist abzusehen.
Unter dem Gesichtspunkt einer insgesamt betrachtet identischen Belastung wird eine derartige Reform des Steuersystems zu einer wesentlichen Verbesserung ökonomischer Anreize im Umweltbereich beitragen. Damit wird auch eine moderne, umweltfreundliche Wirtschaftsstruktur gefördert.
Im Jahre 2006 läuft die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer aus. Der Bundesrat schlägt in seiner neuen Finanzordnung ein 3-Säulen-Modell der Besteuerung von Arbeit und Kapital, Konsum sowie Energie vor. Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich befürworten diese Bestrebungen. Die Einnahmen der stärkeren Besteuerung der Energieträger sind zur Senkung der Lohnnebenkosten zu verwenden.

4. Erneuerbare Energien zu fördern. Aber ohne Subventionen.
Im Hinblick auf die sich öffnende Schere des Anstieges des Energieverbrauchs und des Rückganges der Ressourcen, wird man versuchen, dieses Energiedefiziet mit erneuerbaren Energien auszugleichen. Nun stellt sich natürlich die Frage, ob der Staat verpflichtet ist, diese verhältnismässig teuren Energieträger durch Subventionen zu fördern. Nein, denn es werden sicherlich billigere und leistungsfähigere entwickelt und angeboten, sobald der Energiemarkt nach ihnen verlangt. Jedoch ist die Schweiz verpflichtet, ein Klima zu schaffen, welches offen ist für neue Technologien und die Forschung in diesen Bereichen vorantreibt. Damit die Schweiz von einem Spitzenplatz aus starten kann, sobald das Rennen um die erneuerbaren Energien beginnt.

5. Atomenergie muss überdenkt werden
Die hauptsächliche Problematik der Kernenergie liegt in ihrem hohen Gefahrenpotential und der Lagerung der Endabfälle. Sie hat jedoch den Vorteil, CO2-neutrale Energie zu liefern und dies bei einem Anteil von rund 40 % am Gesamtenergieverbrauch der Schweiz.
Die Endlagerung muss schnellstens geklärt werden!
Keine neuen Kernkraftwerke!
Vorbereitung eines langfristigen Ausstiegs aus der Kernenergie.

Der Jungfreisinn begrüsst die Grundnorm.
Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich setzen sich aktiv für die Grundnorm ein, da sie der alten und nachwievor geltenden Forderung der Jungfreisinnigen entspricht die Energie zu besteuern und dafür die Besteuerungder Arbeit und die Lohnebenkostenzu senken. Die Grundnorm will Steuern (2 Rappen/kWh) auf nicht erneuerbare Energien erheben und den daraus geschätzten Ertrag von 3 Milliarden Franken für die Senkung der Lohnnebenkosten verwenden. Sie gilt als Verfassungsgrundlage für eine ökologische Steuerreform, die das Erheben von Steuren auf drei Säulen stellen will, Arbeit und Kapital, Konsum und Energie, welche die Jungfreisinnigen ebenfalls unterstützen.
Die Schweiz hat eine typische Dienstleistungswirtschaft, die auf der gut ausgebildeten und gut verdienenden Arbeitskraft basiert. Auch hat die Schweiz einen sehr gut ausgebauten Sozialstaat, welcher allerdings hohe Lohnnebenkosten verursacht, welche die Arbeit verteuren. Es ist also nur logisch diese Lohnnebenkosten zusenken, wie in diesem Fall die Beiträge zur AHV.
Die Energie, oder besser die Kosten für die Energie, ist zwar neben der Arbeit ebenfalls ein sehr wichtiger Produktionsfaktor, doch für die Schweiz bei weitem nicht so ausschlaggebend wie die Kosten für die Arbeit. Auch ist der Umgang mit der Energie in der Schweiz, vorallem im Hinblick auf seine Einwirkungen auf die Umwelt und unsere Gesundheit, viel zu unbedacht und leider oft auch rücksichtslos. Dies mag daher herrühren, dass die Energie zu billig ist und uns praktisch nichts kostet. Eine verstärkte Besteuerumg könnte uns vielleicht zu einem sparsameren Gebrauch veranlassen.
Nun haben sich die Jungfreisinnigen aber schon jeher dafür eingsetzt, dass dem Wirtschaftsstandort Schweiz nicht durch weiter Erhöhung der Staatsquote geschadet wird, und diese entweder auf dem heutigen Stand plafoniert und wenn immer möglich gesenkt wird. Die Grundnorm erfüllt auch diese Forderung. Es werden zwar neue Steueren auf Energie erhoben, doch diese werden ja direkt umgeleitet und zur Senkung von AHV-Gebühren verwendet. Unter dem Strich ändert sich die Staatsquote also nicht. Die Grundnorm ist dem nach staatsquotenneutral.
Geht die Grundnorm zuwenig weit? Sollte man die Fiskallast ganz von der Arbeit auf die Energie verschieben? - Ganz entschieden Nein. Die Grundnorm wusste es die beiden Extreme von "alle Steuern und Gebühren ausschliesslich auf der Arbeit erheben" und "alle Einnahmen aus der Energiebesteuerung" gekonnt auszubalansieren, denn beide schaden uns und unserer Wirtschaft mehr als, dass sie nützen.

Keine unnötige Steuerbelastungen - auch im Energiesektor!
Solarinitiative NEIN!
Die Solarinitiative fordert eine Steuer auf dem Verbrauch nicht erneuerbarer Energieträger während maximal 25 Jahren. Die Steuer steigt von 0,1 Rappen pro kWh innerhalb von fünf Jahren stufenweise auf 0,5 Rappen pro kWh an. Dei Steuereinnahmen werden auf rund 880 Millionen Franken geschätzt. Sie sollen je zur Hälfte zur Förderung der Solarenergie und zur effizienten Energienutzung eingesetzt werden.
Die Steuerbelastung hat in der Schweiz in den neunziger Jahren von 30 auf 35 Prozent zugenommen (Fiskalquote). Dies ist im internationalen
Vergleich die stärkste Zunahme überhaupt. Die erneuerbaren Energien zu fördern ist zwar sehr verdienstvoll, nur dies ist der falsche Weg, es geht auch anders. Der Bürger und die Wirtschaft ertragen keine unnötigen Steuern mehr, auch nicht solche auf Energie.

Keine Subventionswirtschaft und neue Pfründen: Förderabgabe NEIN.
Die Förderabgabe ist ein Gegenvorschlag zur Solarinitiative: Auf nicht erneuerbaren Energieträgern soll eine Steuer von 0,3 Rappen pro kWh zur Subventionierung der Solarenergie, der effizienten Energienutzung und zur Förderung und Erhaltung der Wasserkraft erhoben werden. Die Abgabe wird während maximal 15 Jahren erhoben und ergibt einen geschätzen jährlichen Ertrag von 450 Millionen Franken.
Die Vergangenheit Schweizerischer Subventionspolitik und die Misswirtschaft der Sozialistischen Staaten hat gezeigt, dass durch staatlich Lenkung eine effiziente Verteilung knapper Mittel in aller Regel nicht erreicht werden kann. Demgegenüber werden durch die staatsquoten-neutralen Lenkungsabgaben erhöhte Kosten werden die Marktwirtschaft anregen, genau auf denjenigen Gebieten in die Forschung zu investieren, in denen die effizientsten Ergebnisse in der Energieeinsparung zu erzielen sind.

Vorrangige Abklärung der Endlagerung und ihrer Finanzierung.
Für die Endlagerung radioaktiver Abfälle werden zur Zeit noch Lösungen gesucht. Bevor solche nicht gefunden und ihre Kosten bekannt sind, kann eine vernünftige Kalkulation der Strom-Erzeugungskosten eines AKW nicht stattfinden. Die heute entstehenden Abfälle werden von uns Jungen und den kommenden Generationen überwacht werden müssen. Dies wird enorme Kosten verursachen. Diese Kosten sind für die bisherige Produktion von den Produzenten zu tragen und für zukünftige Produktion über den Strompreis auf die Verbraucher überzuwälzen. Für die nicht durch die bereits getätigten Rückstellungen gedeckten Kosten der Endlagerung, sind die in der Vergangenheit – in nachhinein betrachtet– ungerechtfertigt ausbezahlten Gewinn der Kernkraftwerk-Betreiber einzuziehen. Die Aktionäre, in aller Regel Kantonen und Gemeinden sind, dürfen sich dabei nicht hinter den Betreiber-Aktiengesellschaften verstecken – aufgrund der ihrer ständigen Vertretung in den Verwaltungsräten trifft sie grosse Verantwortung. Es ist zu befürchten, dass auch dies nicht ausreichen wird, die anfallenden Kosten zu bezahlen. Der im Rahmen der Liberalisierung erzielte Erlös aus dem Verkauf der Energiegesellschaften ist einzufrieren, bis klar ist, ob auch sie benötigt werden. Da die Erteilung der Betriebsbewilligungen politische Entscheide waren, wird schlussendlich der Bund dafür einstehen müssen.
Einmal mehr wird die junge Generation für die Sünden ihrer Väter zur Kasse gebeten.

Keine neuen Kernkraftwerke bis Kosten Endlagerung klar.
Vor der endgültigen Lösung des Endlager-Problems kann die Erteilung neuer KKW-Betriebsbewilligungen nicht in Frage kommen, da für die Erteilung der Bewilligung die durch den Betreiber zu tragenden Kosten der Endlagerung bekannt sein müssen. Der Entscheid, ob überhaupt noch neue KKW gebaut werden sollten, kann somit aus guten Gründen aufgeschoben werden.

Vorbereitung eines langfristigen Ausstiegs aus der Kernenergie.
Aufgrund der voraussichtlich hohen Kosten für die Endlagerung, die den wirtschaftlichen Betrieb von KKW erschweren wird, und des theoretisch hohen Gefahrenpotentials der Kernenergie sind Vorbereitungen für den langfristigen Ausstieg aus der Kernenergie zu treffen. Die Jungfreisinnigen unterstützen die Initiative des Bundesrates, die die Erstellung grosser Gas-Elektrizität-Kraftwerke zum Inhalt. Zu überprüfen ist mittelfristig die nicht unumstrittene Sicherheit der älteren KKW (Mühleberg, Beznau I und II).

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