1. Jungfreisinnige Energiepolitik im Allgemeinen.
Der Schweiz stehen in nächster Zeit einige Energiedebatten und –vorlagen
ins Haus. Als Nächstes wird das Volk zur Grundnorm, der Solarinitiative
und der Förderabgabe befragt. Darauf folgen die Debatten um die
Liberalisierung des Strommarktes (das Elektrizitätsmarktgesetz) und die
ökologische Steuerreform. Dies ist als eine Reaktion auf die Prozesse in
der Energielandschaft zu verstehen. Der Bedarf an Energie ist stetig
gewachsen und er wird dies auch in Zukunft noch tun; während das Ende
der klassischen Energieressourcen, wie z.B. Erdöl und Erdgas absehbar
wird. Auch wird uns bewusst, dass unser Energiekonsum für die Umwelt und
letztlich auch für uns (im wahrsten Sinn des Wortes) katastrophale
Folgen haben kann. Nicht zu letzt birgt die Atomenergie viele Probleme
in sich. Man braucht nicht zu erwähnen, dass die Probleme der Lagerung
der Abfälle, wie auch der Demontage alter Anlagen, in der Schweiz noch
lange nicht gelöst sind, und auch im Ausland nur auf unbefriedigende Art
und Weise an die Hand genommen werden.
Es ist allgemein angebracht, sparsam mit der Energie umzugehen. Sparsam
bedeutet in diesem Fall nichts anderes, als der bewusste und
umweltschonende Einsatz der Energie. Jedoch liegt die Verantwortung
hierfür beim einzelnen Bürger, der Staat soll lediglich Anreize schaffen.
Der Bund, Kantone und Gemeinden müssen mit gutem Beispiel voran
schreiten und ihre Verwaltung und Betriebe auf einen vernünftigen Umgang
mit der Energie trimmen.
2. Grundnorm: Ja, Solarinitiative und Förderabgabe: Nein.
Die Jungfreisinnigen begrüssen die Grundnorm. Für Höhere Löhne – ohne
Erhöhung der Lohnkosten! Grundnorm JA!
Keine unnötige Steuerbelastungen - auch im Energiesektor!
Solarinitiative NEIN!
Gegen Sub-ven-tionen: Keine neuen Pfründen! Förderabgabe NEIN!
3. Für eine staatsquotenneutrale ökologische Steuerreform!
Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich befürworten eine ökologische
Steuerreform, das heisst eine Umgestaltung des Abgabensystems unter
ökologischen Zielsetzungen. Dabei misst die JFZH dem Kriterium der
Staatsquotenneutralität einen grossen Stellenwert bei. Die Einnahmen aus
Abgaben auf schädlichen Stoffen dürfen nicht zur Vermehrung der
Staatseinnahmen verwendet werden, sondern müssen in Form von
anderweitigen (Steuer-)Erleichterungen vollumfänglich an die
Steuerzahler zurückgegeben werden. Als Kompensationsmassnahme kommt zum
Beispiel eine Verringerung der Lohnnebenkosten in Frage (vgl. Grundnorm),
die die Standortbedingungen für Unternehmen verbessern könnte. Von einer
Verwendung der Mittel für Subventionen ist abzusehen.
Unter dem Gesichtspunkt einer insgesamt betrachtet identischen Belastung
wird eine derartige Reform des Steuersystems zu einer wesentlichen
Verbesserung ökonomischer Anreize im Umweltbereich beitragen. Damit wird
auch eine moderne, umweltfreundliche Wirtschaftsstruktur gefördert.
Im Jahre 2006 läuft die Kompetenz des Bundes zur Erhebung der direkten
Bundessteuer und der Mehrwertsteuer aus. Der Bundesrat schlägt in seiner
neuen Finanzordnung ein 3-Säulen-Modell der Besteuerung von Arbeit und
Kapital, Konsum sowie Energie vor. Die Jungfreisinnigen Kanton Zürich
befürworten diese Bestrebungen. Die Einnahmen der stärkeren Besteuerung
der Energieträger sind zur Senkung der Lohnnebenkosten zu verwenden.
4. Erneuerbare Energien zu fördern. Aber ohne Subventionen.
Im Hinblick auf die sich öffnende Schere des Anstieges des
Energieverbrauchs und des Rückganges der Ressourcen, wird man versuchen,
dieses Energiedefiziet mit erneuerbaren Energien auszugleichen. Nun
stellt sich natürlich die Frage, ob der Staat verpflichtet ist, diese
verhältnismässig teuren Energieträger durch Subventionen zu fördern.
Nein, denn es werden sicherlich billigere und leistungsfähigere
entwickelt und angeboten, sobald der Energiemarkt nach ihnen verlangt.
Jedoch ist die Schweiz verpflichtet, ein Klima zu schaffen, welches
offen ist für neue Technologien und die Forschung in diesen Bereichen
vorantreibt. Damit die Schweiz von einem Spitzenplatz aus starten kann,
sobald das Rennen um die erneuerbaren Energien beginnt.
5. Atomenergie muss überdenkt werden
Die hauptsächliche Problematik der Kernenergie liegt in ihrem hohen
Gefahrenpotential und der Lagerung der Endabfälle. Sie hat jedoch den
Vorteil, CO2-neutrale Energie zu liefern und dies bei einem Anteil von
rund 40 % am Gesamtenergieverbrauch der Schweiz.
Die Endlagerung muss schnellstens geklärt werden!
Keine neuen Kernkraftwerke!
Vorbereitung eines langfristigen Ausstiegs aus der Kernenergie.
Der Jungfreisinn begrüsst die Grundnorm.
Die Jungfreisinnigen des Kantons Zürich setzen sich aktiv für die
Grundnorm ein, da sie der alten und nachwievor geltenden Forderung der
Jungfreisinnigen entspricht die Energie zu besteuern und dafür die
Besteuerungder Arbeit und die Lohnebenkostenzu senken. Die Grundnorm
will Steuern (2 Rappen/kWh) auf nicht erneuerbare Energien erheben und
den daraus geschätzten Ertrag von 3 Milliarden Franken für die Senkung
der Lohnnebenkosten verwenden. Sie gilt als Verfassungsgrundlage für
eine ökologische Steuerreform, die das Erheben von Steuren auf drei
Säulen stellen will, Arbeit und Kapital, Konsum und Energie, welche die
Jungfreisinnigen ebenfalls unterstützen.
Die Schweiz hat eine typische Dienstleistungswirtschaft, die auf der gut
ausgebildeten und gut verdienenden Arbeitskraft basiert. Auch hat die
Schweiz einen sehr gut ausgebauten Sozialstaat, welcher allerdings hohe
Lohnnebenkosten verursacht, welche die Arbeit verteuren. Es ist also nur
logisch diese Lohnnebenkosten zusenken, wie in diesem Fall die Beiträge
zur AHV.
Die Energie, oder besser die Kosten für die Energie, ist zwar neben der
Arbeit ebenfalls ein sehr wichtiger Produktionsfaktor, doch für die
Schweiz bei weitem nicht so ausschlaggebend wie die Kosten für die
Arbeit. Auch ist der Umgang mit der Energie in der Schweiz, vorallem im
Hinblick auf seine Einwirkungen auf die Umwelt und unsere Gesundheit,
viel zu unbedacht und leider oft auch rücksichtslos. Dies mag daher
herrühren, dass die Energie zu billig ist und uns praktisch nichts
kostet. Eine verstärkte Besteuerumg könnte uns vielleicht zu einem
sparsameren Gebrauch veranlassen.
Nun haben sich die Jungfreisinnigen aber schon jeher dafür eingsetzt,
dass dem Wirtschaftsstandort Schweiz nicht durch weiter Erhöhung der
Staatsquote geschadet wird, und diese entweder auf dem heutigen Stand
plafoniert und wenn immer möglich gesenkt wird. Die Grundnorm erfüllt
auch diese Forderung. Es werden zwar neue Steueren auf Energie erhoben,
doch diese werden ja direkt umgeleitet und zur Senkung von AHV-Gebühren
verwendet. Unter dem Strich ändert sich die Staatsquote also nicht. Die
Grundnorm ist dem nach staatsquotenneutral.
Geht die Grundnorm zuwenig weit? Sollte man die Fiskallast ganz von der
Arbeit auf die Energie verschieben? - Ganz entschieden Nein. Die
Grundnorm wusste es die beiden Extreme von "alle Steuern und Gebühren
ausschliesslich auf der Arbeit erheben" und "alle Einnahmen aus der
Energiebesteuerung" gekonnt auszubalansieren, denn beide schaden uns und
unserer Wirtschaft mehr als, dass sie nützen.
Keine unnötige Steuerbelastungen - auch im Energiesektor!
Solarinitiative NEIN!
Die Solarinitiative fordert eine Steuer auf dem Verbrauch nicht
erneuerbarer Energieträger während maximal 25 Jahren. Die Steuer steigt
von 0,1 Rappen pro kWh innerhalb von fünf Jahren stufenweise auf 0,5
Rappen pro kWh an. Dei Steuereinnahmen werden auf rund 880 Millionen
Franken geschätzt. Sie sollen je zur Hälfte zur Förderung der
Solarenergie und zur effizienten Energienutzung eingesetzt werden.
Die Steuerbelastung hat in der Schweiz in den neunziger Jahren von 30
auf 35 Prozent zugenommen (Fiskalquote). Dies ist im internationalen
Vergleich die stärkste Zunahme überhaupt. Die erneuerbaren Energien zu
fördern ist zwar sehr verdienstvoll, nur dies ist der falsche Weg, es
geht auch anders. Der Bürger und die Wirtschaft ertragen keine unnötigen
Steuern mehr, auch nicht solche auf Energie.
Keine Subventionswirtschaft und neue Pfründen: Förderabgabe NEIN.
Die Förderabgabe ist ein Gegenvorschlag zur Solarinitiative: Auf nicht
erneuerbaren Energieträgern soll eine Steuer von 0,3 Rappen pro kWh zur
Subventionierung der Solarenergie, der effizienten Energienutzung und
zur Förderung und Erhaltung der Wasserkraft erhoben werden. Die Abgabe
wird während maximal 15 Jahren erhoben und ergibt einen geschätzen
jährlichen Ertrag von 450 Millionen Franken.
Die Vergangenheit Schweizerischer Subventionspolitik und die
Misswirtschaft der Sozialistischen Staaten hat gezeigt, dass durch
staatlich Lenkung eine effiziente Verteilung knapper Mittel in aller
Regel nicht erreicht werden kann. Demgegenüber werden durch die
staatsquoten-neutralen Lenkungsabgaben erhöhte Kosten werden die
Marktwirtschaft anregen, genau auf denjenigen Gebieten in die Forschung
zu investieren, in denen die effizientsten Ergebnisse in der
Energieeinsparung zu erzielen sind.
Vorrangige Abklärung der Endlagerung und ihrer Finanzierung.
Für die Endlagerung radioaktiver Abfälle werden zur Zeit noch Lösungen
gesucht. Bevor solche nicht gefunden und ihre Kosten bekannt sind, kann
eine vernünftige Kalkulation der Strom-Erzeugungskosten eines AKW nicht
stattfinden. Die heute entstehenden Abfälle werden von uns Jungen und
den kommenden Generationen überwacht werden müssen. Dies wird enorme
Kosten verursachen. Diese Kosten sind für die bisherige Produktion von
den Produzenten zu tragen und für zukünftige Produktion über den
Strompreis auf die Verbraucher überzuwälzen. Für die nicht durch die
bereits getätigten Rückstellungen gedeckten Kosten der Endlagerung, sind
die in der Vergangenheit – in nachhinein betrachtet– ungerechtfertigt
ausbezahlten Gewinn der Kernkraftwerk-Betreiber einzuziehen. Die
Aktionäre, in aller Regel Kantonen und Gemeinden sind, dürfen sich dabei
nicht hinter den Betreiber-Aktiengesellschaften verstecken – aufgrund
der ihrer ständigen Vertretung in den Verwaltungsräten trifft sie grosse
Verantwortung. Es ist zu befürchten, dass auch dies nicht ausreichen
wird, die anfallenden Kosten zu bezahlen. Der im Rahmen der
Liberalisierung erzielte Erlös aus dem Verkauf der Energiegesellschaften
ist einzufrieren, bis klar ist, ob auch sie benötigt werden. Da die
Erteilung der Betriebsbewilligungen politische Entscheide waren, wird
schlussendlich der Bund dafür einstehen müssen.
Einmal mehr wird die junge Generation für die Sünden ihrer Väter zur
Kasse gebeten.
Keine neuen Kernkraftwerke bis Kosten Endlagerung klar.
Vor der endgültigen Lösung des Endlager-Problems kann die Erteilung
neuer KKW-Betriebsbewilligungen nicht in Frage kommen, da für die
Erteilung der Bewilligung die durch den Betreiber zu tragenden Kosten
der Endlagerung bekannt sein müssen. Der Entscheid, ob überhaupt noch
neue KKW gebaut werden sollten, kann somit aus guten Gründen
aufgeschoben werden.
Vorbereitung eines langfristigen Ausstiegs aus der Kernenergie.
Aufgrund der voraussichtlich hohen Kosten für die Endlagerung, die den
wirtschaftlichen Betrieb von KKW erschweren wird, und des theoretisch
hohen Gefahrenpotentials der Kernenergie sind Vorbereitungen für den
langfristigen Ausstieg aus der Kernenergie zu treffen. Die
Jungfreisinnigen unterstützen die Initiative des Bundesrates, die die
Erstellung grosser Gas-Elektrizität-Kraftwerke zum Inhalt. Zu überprüfen
ist mittelfristig die nicht unumstrittene Sicherheit der älteren KKW (Mühleberg,
Beznau I und II).